 dass X. dagegen am 19. April 2010 Beschwerde beim Einzelrichter am Kantonsgericht einreichen liess mit dem Hauptbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und Y. sei unter Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, das Fahrzeug B. mit sämtlichen vorhandenen Papieren und Schlüsseln unverzüglich dem Beschwerdeführer herauszugeben,