Aufgrund der vom Rekurrenten selbst verfassten aktenkundigen Schriften vermag er die Tatsache der Nachstellungen gar nicht ernsthaft zu bestreiten. Vielmehr scheint er sich auf den Standpunkt zu stellen, mit seinen Unterfangen schweren Verbrechen im Zusammenhang mit der psychisch angeblich kranken Rekursgegnerin entgegenzuwirken.