Seite 7 — 13 Ausführungen darüber, wie sich die Rekursgegnerin ihrer angeblichen Triebhaftigkeit – welche der Rekurrent gerade als Symptom ihrer angeblichen Krankheit betrachtet - hingibt und so eine undurchsichtige Rolle zwischen Täterin und Opfer einnimmt. Angeblich die Rekursgegnerin zitierend, führt der Rekurrent in einem Schreiben an Y. aus, diese habe sich vor ihm immer gleich ausziehen müssen, worauf sie auf- und abgehen habe müssen und er sie dann „wie ein Stück Fleisch“ genommen habe (Janett act. 8 S. 12). Die die Rekursgegnerin behandelnden Psychiater sowie die Kliniken, in denen sich diese aufhalten soll,