Die inhaltliche Widersprüchlichkeit der Bemühungen des Rekurrenten zeige alleine die Tatsache, dass er vorgebe, der Rekursgegnerin helfen und sie heilen zu wollen, obschon er ihr ausschliesslich Schwierigkeiten und Angst bereite und gesundheitlichen Schaden zufüge. Die in der Wortwahl, aber auch inhaltlich völlig masslose Kritik des Rekurrenten am angefochtenen Entscheid sei in jeder Hinsicht unbegründet.