Seite 2 — 5  dass Kreisnotar Markus Janett am 12. April 2010 die Belege betreffend die Forderungsanmeldungen von C. einreichte und ansonsten auf eine Stellungnahme verzichtete,  dass der Kreispräsident Fünf Dörfer am 15. April 2010 mitteilte, zwischenzeitlich habe Y. die amtliche Liquidation verlangt; X. habe sich über den Erwerb der Erbschaft noch nicht erklärt,  dass gegen Verfügungen des Kreispräsidenten betreffend das öffentliche Inventar (Art. 9 Ziff. 7 EG zum ZGB) gemäss Art. 12 EG zum ZGB innert 20 Tagen beim Einzelrichter am Kantonsgericht Rekurs eingereicht werden kann,