des X., Rekurrent, gegen die Verfügung des Kreispräsidenten Fünf Dörfer vom 22. März 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen des Rekurrenten, der Y., Rekursgegnerin, und der Z., Rekursgegnerin, im Nachlass des A. sel., betreffend öffentliches Inventar, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 29. März 2010, in die Vernehmlassung der Y. vom 01. April 2010, in die Vernehmlassung der Z. vom 13. April 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass A., geboren am _, wohnhaft gewesen in B., am _ verstorben ist,