Seite 3 — 11 1. Stock (Stockwerkeigentum Nr._) an der Strasse_ in X. innert einer Frist von maximal 20 Tagen ordnungsgemäss zu räumen und zu verlassen. 3. Sollten die Beschwerdegegner 1 und 2 der Aufforderung nicht innert Frist nachkommen, sei die Räumung unter Beizug der Polizei vorzunehmen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegner 1 und 2.“