B. In der Absicht, die Wohnung zu verkaufen, forderte A. ihren Bruder und dessen Lebenspartnerin mit Schreiben vom 11. Januar und 12. Februar 2008 auf, die Wohnung bis spätestens am 30. Juni 2008 zu verlassen. Am 12. Juni 2009 forderte A. die beiden erneut auf, die Wohnung bis zum 30. September 2009 zu übergeben.