betreffend Amtsbefehl hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 23. Dezember 1981 erwarb A. von der V. AG die 3-Zimmerwohnung Nr._ an der Strasse_ in X. (Stockwerkeinheit Nr._, 93/1000 Miteigentum an Grundstück Nr._). Am 1. Juni 1982 erfolgte der Eintrag im Grundbuch der Gemeinde Y.. Die Wohnung wurde vorwiegend von der Mutter von A. bewohnt. Nach dem Tod der Mutter im Jahre 2006 überliess A. die Wohnung ihrem Bruder B. und dessen Lebenspartnerin C. leihweise zum feriengemässen und unentgeltlichen Gebrauch.