Seite 5 — 10 wurde. Voraussetzung für die weitere Geltungskraft ist jedoch, dass sich die betreffenden Massnahmen auch auf Nebenpunkte beziehen, die tatsächlich noch im Streit liegen. Im Bereich von Nebenpunkten, die rechtskräftig entschieden wurden, ist weder die (erstmalige) Anordnung von vorsorglichen Massnahmen möglich, noch bleiben bereits erlassene Massnahmen beachtlich.