Vaucher 16, Postfach 3100, CH 1211 Genf 2, sei gerichtlich anzuweisen, aus dem monatlichen Versicherungsleistungsanspruch von B.X. (… 1948) Fr. 900.00 direkt an A.X. auf ihr Konto bei der Graubündner Kantonalbank, 7000 Chur, IBAN …, zu überweisen. 2. Die vorliegende Anweisung sei superprovisorisch, ohne Anhörung der Gegenpartei gerichtlich anzuordnen. 3. Unter vollumfänglicher Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich gesetzlicher MWSt) zu Lasten von B.X..