2. Am 3. März 2010 liess A.X. bei der Vorsitzenden der I. Zivilkammer ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens einreichen, wobei folgende Anträge gestellt wurden: 1. Die Eidgenössische Invalidenversicherung, IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue Ed. Vaucher 16, Postfach 3100, CH 1211 Genf 2, sei gerichtlich anzuweisen, aus dem monatlichen Versicherungsleistungsanspruch von B.X. (… 1948) Fr. 900.00 direkt an A.X. auf ihr Konto bei der Graubündner Kantonalbank, 7000 Chur, IBAN …, zu überweisen.