Seite 3 — 10 • Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen. 6. (Frist zur Einreichung der Honorarnoten). 7. (Mitteilung). C.1. Gegen dieses Urteil erhob B.X. mit Eingabe vom 4. Februar 2010, beim Bezirksgericht Plessur eingegangen am 10. Februar 2010, Einsprache beim Kantonsgericht Graubünden. Darin verlangt er im Hauptantrag, es sei die A.X. zugesprochene Rente aus beruflicher Vorsorge angemessen herabzusetzen. Die Eingabe wurde als Berufung im Sinne von Art. 218 ff. ZPO entgegengenommen.