4. Am 11. November 2009 fand vor Bezirksgericht Plessur im Scheidungsverfahren der Parteien die Hauptverhandlung statt. Das Bezirksgericht erliess gleichentags folgendes, am 25. Januar 2010 mitgeteiltes Urteil: 1. Die Ehe der Parteien wird geschieden. 2. Es sind keine nachehelichen Unterhaltsbeiträge geschuldet. 3. In güterrechtlicher Hinsicht sind die Parteien auseinandergesetzt. 4. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau ab Rechtskraft des Scheidungsurteils eine monatlich im Voraus zahlbare unvererbliche Rente aus beruflicher Vorsorge von CHF 1'141.00 zu bezahlen.