2. Am 1. Oktober 2009 liess A.X. beim Bezirksgerichtspräsidium Plessur ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen während der Dauer des Scheidungsverfahrens einreichen, wobei folgende Anträge gestellt wurden: 1. B.X. sei zu verpflichten, A.X. rückwirkend ab 1. Oktober 2008 bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Scheidungsurteils monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 900.00 zu überweisen. 2. Die Eidgenössische Invalidenversicherung, IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue Ed. Vaucher 18, Postfach 3100, CH 1211 Genf 2, sei gestützt auf Art.