B.1. Am 10. Juli 2008 stellte A.X. beim Bezirksgericht Plessur Antrag auf Scheidung ihrer Ehe mit B.X. nach Art. 111 ZGB. Zum Abschluss einer umfassenden Ehescheidungskonvention kam es nicht, weshalb das Verfahren nach Art. 112 ZGB eingeleitet wurde.