2 Die Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 1'500.-- inklusive Schreibgebühr gehen zu Lasten des X., welcher die Stiftung Y., mit Fr. 1'200.-- inkl. MwSt., AZ. mit Fr. 500.-- inkl. MwSt. und BZ. und CZ. mit insgesamt Fr. 500.-- inkl. MwSt. aussergerichtlich zu entschädigen hat.