Hans Rainer Künzle, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Unternehmen im Nachlass, in: Künzle [Hrsg.], Willensvollstreckung – Aktuelle Rechtsprobleme, Zürich 2004, S. 9 ff., S. 32), was auch vom Rekurrenten selbst anerkannt wird, hält er doch fest, die von der Vorinstanz ausgestellte Erbbescheinigung sei ohne Einfluss auf die Qualifikation der Rechtsstellung der Stiftung Y., da ihr keine materiell-rechtliche Bedeutung zukomme. In jedem Fall aber ist der Kreispräsident für eine eingehende Interpretation des Testaments – wie es der Rekurrent offensichtlich wünscht – von vornherein die falsche Instanz.