c/aa. Im vorliegenden Fall wird die Erbbescheinigung des Kreispräsidenten Fünf Dörfer vom 9. Juni 2009 angefochten. Zu Rechtsmitteln gegen Erbbescheinigungen ist ein Willensvollstrecker aktivlegitimiert, soweit seine eigene Rechtsstellung betroffen ist, es also um seine Einsetzung, Stellung oder Funktion geht (Karrer, a.a.O., N 85 zu Art. 518 ZGB; Künzle, Die Befugnisse des Willensvollstreckers, a.a.O., S. 51).