2. Der Rekurrent verlangte vom Kreispräsidenten Fünf Dörfer die Aufhebung der Erbbescheinigung vom 9. Juni 2009, die Ermittlung weiterer Erben von A. sel. und das anschliessende Ausstellen einer neuen Erbbescheinigung. Diese Ziele strebt er auch im Rekursverfahren an. Nachfolgend ist zu prüfen, ob X. als Willensvollstrecker überhaupt legitimiert ist, solche Begehren zu stellen.