F. Gegen diese Verfügung reichte X. mit Eingabe vom 26. Februar 2010 beim Einzelrichter in Zivilsachen des Kantonsgerichts Rekurs ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung des Kreispräsidiums Fünf Dörfer vom 5. Februar 2010 (Prot. Nr. 08.90/08.3019) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Kreispräsident des Kreises Fünf Dörfer sei anzuweisen, die Erben im Nachlass von A., geb. C., gest. 16. Mai 2008, wohnhaft gewesen E., D., zu ermitteln und diesen Erben das Testament vom 14. Mai 2008 zu eröffnen. 3. Der Kreispräsident des Kreises