D. Mit Schreiben vom 16. Juli 2009 erhob Willensvollstrecker X. Einwände gegen die Erbbescheinigung vom 9. Juni 2009. Am 14. August 2009 stellte er beim Kreispräsidenten Fünf Dörfer folgende Anträge: "1. Es sei zu ermitteln, wie sich die Erbengemeinschaft im Nachlass von A., geb. C., gest. 16. Mai 2008, wohnhaft gewesen E., D. GR, personell zusammensetzt, und es sei diesen Erben das Testament vom 14. Mai 2008 zu eröffnen. 2. Es sei die Erbbescheinigung vom 9. Juni 2009 zu annullieren und einzuziehen und es sei eine Erbbescheinigung lautend auf die gemäss Ziff. 1 vorstehend ermittelten Erben auszustellen.