Im erwähnten Testament verfügte sie im Wesentlichen, dass ihr Bruder AZ. sowie seine Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden, und ordnete die Ausrichtung verschiedener Vermächtnisse an, unter anderem an ihre beiden Nichten BZ. und CZ., die Töchter ihres Bruders AZ.. Der Restbetrag, der nach dem Verkauf ihrer Liegenschaft, der Ausrichtung der Vermächtnisse und der Bezahlung der Steuern übrig bleibt, sollte an die Stiftung Y., gehen. Schliesslich setzte A. X. als Willensvollstrecker ein.