Seite 14 — 20 nicht wie geplant realisieren lasse. Die Kanalisationsleitungen würden daher gemäss dem neuen Werkleitungs-Kataster verlegt, so dass die Grundstücke Nr._ und Nr._ davon nicht mehr tangiert würden (II.B.7, S 14). Dies stellt eine Anerkennung der betreffenden Rüge der Gesuchsteller dar. Davon hätte der Kreispräsident Trins Vormerk nehmen und gleichzeitig die Gesuchsgegnerin auf ihre Zusage behaften können.