B. Am 1. Oktober 2010 wurde im Amtsblatt der Gemeinde Z. eine Bauausschreibung publiziert, gemäss welcher J. den Abbruch des Wohnhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Unterniveaugarage auf der Parzelle Nr._ plante (Baugesuche Nr._). Gegen dieses Bauvorhaben reichten die zuvor erwähnten Grundstück- und Stockwerkeigentümer am 21. Oktober 2010 beim Kreispräsidenten Trins privatrechtliche Baueinsprache ein mit dem Begehren, es sei der Gesuchsgegnerin zu verbieten, das betreffende Bauvorhaben auszuführen. Der entsprechende Amtsbefehl sei sodann superprovisorisch ohne vorgängige Anhörung der Gesuchsgegnerin zu erlassen.