– dass A., B. und C. am 23. April 2010 beim Kreisamt Fünf Dörfer gegen X. und Y. das Gesuch um Erlass eines Amtsbefehls stellten mit dem Hauptbegehren, es sei den Gesuchsgegnern zu befehlen, im Grenzbereich zwischen den Parzellen _ (C.) und _ (X. und Y.), Grundbuch D., die in der rechtskräftig festgesetzten Servitutsfläche zu Gunsten der Grundstücke _ (A.), _ und _ (B.) vorgenommene Erweiterung des sogenannten Grenzmäuerchens und die in der Ecke gepflanzte Tujahecke zu entfernen, – dass die Gesuchsgegner dem Kreisamt Fünf Dörfer ihre Vernehmlassung am 11. Juni 2010 einreichten,