betreffend Amtsbefehl (Besitzerschutz), wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 22. Dezember 2010 samt mitgereichten Akten, in die vom Kreisamt Fünf Dörfer am 24. Januar 2011 zugestellten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung der Beschwerdegegner vom 31. Januar 2011 sowie nach Feststellung und in Erwägung,