C. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2010 erkannte der Kreispräsident Trins wie folgt: „1. Das Amtsbefehlsgesuch wird mit Bezug auf die im Katasterplan vorgesehene Verlegung der Kanalisations- und Meteorwasserleitungen gutgeheissen und J. einstweilen verboten, die vorgesehene Leitungsverlegung vorzunehmen, soweit diese auf