4. Das Eventualbegehren betreffend Erstreckung des Miet-/Pachtverhältnisses wird abgewiesen. 5. Auf die Anträge betreffend kreisamtliche Abnahme und Inventaraufnahme sowie Aufnahme des Kleininventars durch die HotRest Inventar AG wird nicht eingetreten. 6. Das Gesuch um Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Sicherheitsleistung für die im Beschwerdeverfahren anfallenden aussergerichtlichen Kosten wird abgewiesen. 7. Die Kosten des Kreisamtes Klosters von insgesamt Fr. 524.- gehen zulasten des Gesuchsgegners, welcher die Gesuchstellerin aussergerichtlich mit Fr. 1'329.95 (inkl. MwSt.) zu entschädigen hat.