9. Der Beschwerdegegner macht sodann geltend, die Kündigung verstosse im Sinne von Art. 271 Abs. 1 OR gegen Treu und Glauben und sei zudem missbräuchlich, da sie während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungsverfahren erging. Nach der Generalklausel von Art. 271 Abs. 1 OR ist eine Kündigung anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz