266- 266o; Peter Higi, in: Zürcher Kommentar zum Obligationenrecht, Zürich 1995, N 51 zu Art. 257d). Vorliegend wurde die Kündigung am 26. Oktober 2009 aufgegeben und am 27. Oktober 2009 avisiert. Es werden keine Gründe angegeben, weshalb die Kündigung erst am 2. November 2009 abgeholt worden ist. Es ist daher ohne Weiteres davon auszugehen, dass eine Kenntnisnahme vor Ende Oktober möglich war, weshalb die Kündigung auf den 30. November 2009 rechtzeitig erfolgte.