K. Das Kreisamt Klosters verzichtete mit Eingabe vom 8. Februar 2010 auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Der Beschwerdegegner beantragte in seiner Stellungnahme vom 4. März 2010 die Abweisung der Beschwerde, eventuell sei das Mietverhältnis vorerst um zwei Jahre zu erstrecken. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften sowie im angefochtenen Entscheid wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 4 — 21 II. Erwägungen