I. Mit Entscheid vom 26. Januar 2010, mitgeteilt am 27. Januar 2010, verfügte der Kreispräsident-Stellvertreter wie folgt: „1. Das Amtsbefehlsverfahren von RA lic.iur. Thöny Mario, Chur, im Namen und Aufrage der A., Klosters, gegen B., Klosters, vertreten durch RA Dr. iur. Kocher Hans Peter, Klosters, wird abgewiesen. 2. Die per 30.11.2009 ausgesprochene Kündigung der Verpächterin wird aufgehoben. 3. Die Kosten dieses Verfahrens von CHF 490.00 (zuzüglich Porto von CHF 30.00 und Telefonate von CHF 4.00) gehen zu Lasten der A.. Sie werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 500.00