Am 15. Oktober 2009 liess B. der A. mitteilen, da er das Mietobjekt nach wie vor nicht als Restaurant/Hotel gebrauchen könne, sei ihm ein Schaden entstanden, der weit über dem im Schreiben vom 17. August 2009 geforderten Pachtzins von Fr. 30'988.60 liege. Er erkläre hiermit ausdrücklich Verrechnung der Schadensforderung mit der geltend gemachten Mietzinsforderung.