der A . , Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Mario Thöny, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur, gegen den Entscheid des Kreispräsidenten-Stellvertreter Klosters vom 26. Januar 2010, mitgeteilt am 27. Januar 2010, in Sachen der Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin gegen B., Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans Peter Kocher, Landstrasse 181, 7250 Klosters, betreffend Ausweisung bei Miete, hat sich ergeben: I. Sachverhalt