Bei einem angemessenen Stundenansatz von Fr. 240.00 ergibt dies den Betrag von Fr. 420.00 (zuzüglich 3% Barauslagen = Fr. 12.60, zuzüglich 7.6% MwSt. für den Anteil 2010 und 8% MwSt. für den Anteil 2011, mithin total Fr. 466.20). Seite 11 — 12 III. Demnach wird erkannt 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 1'200.00 (einschliesslich Schreibgebühr) gehen zulasten der Rekurrentin, welche A. und B. gesamthaft aussergerichtlich mit Fr. 466.20 (einschliesslich MwSt.) zu entschädigen hat.