Der vorliegende Rekurs vom 13. Dezember 2010 richtet sich gegen die Verfügung des nach Art. 9 Ziffer 27 alt EGzZGB zuständigen Kreispräsidenten F. vom 19. November 2010, mitgeteilt am 22. November 2010. Auf den frist- und formgerecht eingereichten Rekurs ist somit einzutreten.