1. Am 1. Januar 2011 ist die neue eidgenössische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO; SR 272) in Kraft getreten. Gemäss Art. 404 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur ZPO gilt für das Rechtsmittelverfahren das Recht, das bei der Eröffnung des angefochtenen Entscheides in Kraft war oder ist. Da vorliegend die angefochtene Verfügung am 22. November 2010 mitgeteilt und am 13. Dezember 2010 der Rekurs erklärt