Da pauschal Fr. _'000.00 abgemacht worden sei, sei noch ein Forderungsbetrag von Fr. 25'000.00 offen. Selbst wenn eine anteilsmässige Verteilung auf fünf Grundstücke zulässig wäre (was nicht der Fall sei), würde der Eintrag maximal Fr. 5'000.00 betragen und nicht wie verlangt Fr. 5'600.00. Schliesslich sei fraglich, weshalb ein Zins zu 8% ab dem 13. Oktober 2008 geschuldet sein soll, da vertraglich nichts vereinbart worden sei. Ebenfalls fraglich sei, weshalb die noch offenen Fr. 25'000.00 bereits am 13. Oktober 2008 fällig gewesen sein sollen. Die Treppe auf der Parzelle Nr. _ sei erst am 26. März 2010 eingebaut worden und eine Rechnung sei noch nicht gestellt worden.