Eine Vergütungsforderung für Bauarbeiten eines Unternehmens für mehrere Grundstücke sei derart aufzuteilen und den einzelnen Grundstücken zu belasten, dass jedes einzelne Grundstück nur mit demjenigen Anteil an der Vergütungsforderung belastet werde, der dem Anteil an den Bauarbeiten entspreche, die tatsächlich für das betreffende Grundstück erbracht worden sei. Die Eintragung eines Gesamtpfandrechts auf mehreren Grundstücken sei unzulässig. Des Weiteren sei die Gesuchstellerin an ihr Gesuch gebunden (auch wenn dieses falsch sei). In diesem sei die Eintragung eines Gesamtpfandrechts auf drei Parzellen (Nr. _, _, _) verlangt worden.