Seite 2 — 12 beziehen. Weiter führte der Kreispräsident aus, die Aufteilung des Bauhandwerkerpfandrechts müsse zwingend auf die einzelnen Parzellen erfolgen. Er habe deshalb die Parteien A. und B. und C. und D. ins Verfahren einbezogen, damit die X. nicht nur 3/5 des Betrages vor Gericht geltend machen könne. Zudem forderte der Kreispräsident die X. zur Einreichung von weiteren Unterlagen auf. Schliesslich bat der Kreispräsident die X. um telefonischen Rückruf, da er diese telefonisch nicht erreichen konnte.