zulasten von Grundstück Nr. _, Z., im Betrag von Fr. 5'600.00 nebst 8% Zins ab 13. Oktober 2008 vorläufig vorzumerken. Die Gesuchsbeklagten erhielten zugleich die Gelegenheit, sich bis zum 16. Juli 2010 schriftlich vernehmen zu lassen. D. Mit Schreiben vom 30. Juni 2010 wies der Kreispräsident F. die X. GmbH darauf hin, dass die Teilzahlungen 3 und 4 nicht auf die einzelnen Häuser aufgeteilt verlangt wurden, sondern auf die Parzelle _. Zwischenzeitlich seien zwei Häuser verkauft worden, weshalb diese beiden Parteien in das Verfahren einzubeziehen seien; der Anteil von E. würde sich nur noch auf 3 Häuser