2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von Fr. 1‘200.-- (einschliesslich Schreibgebühr) gehen zu Lasten der Beschwerdeführer, die verpflichtet werden, dem Beschwerdegegner eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 1‘000.-- (einschliesslich Mehrwertsteuer) zu bezahlen.