H. Mit Entscheid vom 29. November 2010, mitgeteilt am 30. November 2010, verfügte der Kreispräsident wie folgt: „1. Das Amtsbefehlsgesuch von Herrn RA lic. iur. Patrick Benz, im Namen und im Auftrage von X. und Y., gegenüber Z., vertreten durch Herrn RA Dr. iur. Patrik Wagner wird zurückgewiesen. 2. Der superprovisorisch verfügte Baustopp wird sofort aufgehoben. 3. Die Kosten dieses Verfahrens von CHF 484.00 gehen zu Lasten von X. und Y.. Sie werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.