C. Mit Eingabe vom 2. Juli 2010 stellte der Beschwerdegegner ein weiteres Baugesuch an die Gemeinde. Er plant am jetzigen Standort des Magazingebäudes auf Parzelle C. den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Allerdings soll das neue Gebäude nicht wie das ursprüngliche bis an die Grenze zu Parzelle B. gebaut werden. Der vorgesehene Grenzabstand zur Parzelle der Beschwerdeführer beträgt neu 4 m. Dabei ragen die Balkone des geplanten Mehrfamilienhauses 1.5 m in den genannten Grenzabstand hinein. Auch die öffentlichrechtliche Einsprachefrist zu diesem Baugesuch verstrich ungenutzt, so dass die Gemeinde das Bauvorhaben am 14. Oktober 2010 bewilligte.