Seite 12 — 15 Kündigungsschutz- als auch über das Ausweisungsbegehren dem Ausweisungsrichter zugewiesen (Peter Higi, Zürcher Kommentar, Obligationenrecht, Teilband V 2b, Die Miete, 4. Aufl., Zürich 1996, Art. 274g OR N 3ff.; Roger Weber, Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 4. Aufl., Basel 2007, Art. 274g OR N 1). Im vorliegenden Fall fehlt es allerdings an der für die Kompetenzattraktion vorausgesetzten ausserordentlichen Kündigung. Gemäss Art. 274g OR entscheidet die Ausweisungsbehörde zusätzlich zur Ausweisung auch über die Wirkung der Kündigung (und in Fällen von Art.