b) Der Beschwerdeführer verkennt mit seinem Begehren die Voraussetzungen zur Anwendung der zitierten Norm. Art. 274g OR (Kompetenzattraktion) soll verhindern, dass die gegenüber dem alten Mietrecht erweiterten Anfechtungsmöglichkeiten des Mieters von Wohn- und Geschäftsräumen im Falle einer ausserordentlichen Kündigung eine Verzögerung des Rückgabeanspruchs des Vermieters bewirken. Denn verschiedene Verfahren vor dem Ausweisungsund Anfechtungsrichter können zweifelsohne zu widersprüchlichen Urteilen führen, welche der beförderlichen Erledigung mietrechtlicher Auseinandersetzungen nicht dienlich sind (BGE 119 II 141 E. 4.a S. 143 und BGE 118 II 302 E. 4.a S. 306).