Seite 6 — 15 „1.1 Das Gesuch um Ausweisung der Gesuchsgegner wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 1.2 Die Kosten des Verfahrens im Betrage von Fr. 1'092.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt. Die geleistete Vertröstung von Fr. 800.00 wird angerechnet. 1.3 Der Gesuchsteller hat die Gesuchgegner für das vorliegende Verfahren mit Fr. 1'500.00, inkl. MWST, zu entschädigen. 1.4 Die von der Gemeinde A. geleistete Vertröstung von Fr. 800.00, für die unentgeltliche Rechtspflege der Gesuchsgegner, wird der Gemeinde A. rückerstattet.