D. Nachdem der Beschwerdeführer die Beschwerdegegner angesichts des offenbar geplanten Verkaufs seiner Wohnung mehrfach erfolglos dazu aufgefordert hatte, diese zu verlassen, kündigte er ihnen am 10. Juni 2010 mit amtlichem Formular per 30. September 2010. Gleichzeitig erklärte er ausdrücklich, Seite 2 — 15 er anerkenne trotz dieser Vorgehensweise kein Mietverhältnis zwischen den Parteien, die Kündigung der Wohnung diene rein vorsorglich der Rechtswahrung.