– dass der Kreispräsident Klosters am 22. September 2010 in der Nachlasssache der A. einen Entscheid erliess, mit welchem er unter anderem die Honorarnote der eingesetzten Erbenvertreterin / Erbschaftsverwalterin genehmigte und feststellte, dass eine neue Erbbescheinigung erstellt werde, – dass dieser Entscheid am 23. September 2010 mitgeteilt wurde, – dass die Erbbescheinigung, welche jene vom 19. Februar 2010 ersetzen soll, das Datum des 15. September 2010 trägt, – dass im erwähnten Entscheid keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist,